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ICH BIN IHRE ANSPRECH­PARTNERIN

Immer für Sie erreichbar unter 05156 – 78 54 700

SYLVIA KABBECK

Mein Name ist Sylvia Kabbeck und als ausgebildete Bestattungsfachkraft (Bestatterin), stehe ich Ihnen mit meiner Qualifikation 24 Stunden täglich zur Verfügung. Ebenfalls bin ich Ansprechpartnerin in allen Fragen der Bestattung und der Bestattungsvorsorge.

Ich bin Begleiterin und Gesprächspartnerin für alle Menschen, die einen Partner, Angehörigen oder Freund verloren haben. Ich versuche immer auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Hinterbliebenen und des Verstorbenen einzugehen.

WIE KANN ICH IHNEN HELFEN?

Immer für Sie erreichbar unter 05156 – 78 54 700

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FORMALITÄTEN

Sterbeurkunde, Verträge, Nachlass

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Ganz gleich ob Erd-, Feuer-, See- oder anonyme Bestattung, die damit verbundenen Angelegenheiten stellen für Hinterbliebene eine große Belastung dar. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Ihnen am wichtigsten ist, erledigen wir für Sie sorgfältig die immer aufwendiger werdenden Formalitäten und Behördengänge.
Aus den Unterlagen der/des Verstorbenen benötigen wir folgende Dokumente und Papiere, damit wir Ihnen die vielen Formalitäten abnehmen können:
Als wichtigstes:
Bei Ledigen – die Geburtsurkunde
Bei Verheirateten – die Heiratsurkunde
Bei geschiedenen – das Scheidungsurteil
Personalausweis
Alle weiteren Unterlagen werden im Gespräch geklärt

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ANKLEIDEN UND EINBETTEN

Hygienische Grundversorgung

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Das Ankleiden des Verstorbenen erfolgt in der Regel durch den Bestatter, die Angehörigen können auf Wunsch aber auch helfen bzw. dies selbst übernehmen.

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HAUSAUFBAHRUNGEN

Regelung für Niedersachsen

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Viele Angehörige wünschen sich eine Aufbahrung des Verstorbenen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Die Aufbahrung eines Verstorbenen zuhause ist problemlos für bis zu 36 Stunden je nach äußeren Umständen (Temperatur /Jahreszeit) nach dem Tod möglich, wenn dieser nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Selbst, wenn er nicht zu Hause verstorben ist.

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ERD- UND FEUERBESTATTUNGEN

Hilfe zur Entscheidung

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Erdbestattung – geht nur mit einem Sarg und nur auf Friedhöfen.
Feuerbestattung – nach vorheriger Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen auch auf dem Friedhof / Waldfriedhof beigesetzt.

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ANONYME BESTATTUNGEN

Namenlos und würdevoll

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Bei einer anonymen Bestattung wird nicht nur auf einen Grabstein verzichtet. Auch ist es in der Regel nicht gestattet, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Daher wird die anonyme Bestattung oft auch als stille Beisetzung bezeichnet.

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BESTATTUNGSVORSORGE

Welche Möglichkeiten gibt es?

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Im Allgemeinen werden Bestattungsvorsorgen mit Bestattern direkt abgeschlossen. So kann der Bestatter, dem das Vertrauen schon zu Lebzeiten galt, die Bestattung nach individuellem Wunsch gestalten. In solchen Vorsorgen kann über die Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung) bis zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles im Vorhinein festgelegt werden. So bestimmen die Vertragspartner beispielsweise, welche Kleidung im Sarg gewünscht ist oder ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen.

HIER BIN ICH FÜR SIE ERREICHBAR

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Email

Sylvia Kabbeck
Bestattungshaus Kabbeck

Herkenser Str. 5
31863 Coppenbrügge-Herkensen
Schloßstr. 26
31863 Coppenbrügge

Telefon: 05156 – 78 54 700
E-Mail: bestattungshaus-kabbeck@email.de

Umsatzsteuer-ID:
DE263037482

Sylvia Kabbeck
Bestattungshaus Kabbeck

Herkenser Str. 5
31863 Coppenbrügge-Herkensen
Schloßstr. 26
31863 Coppenbrügge

Telefon: 05156 – 78 54 700
E-Mail: bestattungshaus-kabbeck@email.de

Umsatzsteuer-ID:
DE263037482